Die Paulskirche: Haus aller Deutschen

Von Karin Schambach
Paulskirche – das ist nicht allein der Name einer evangelischen Kirche in Frankfurt am Main, eines klassizistischen Saalbaus, der 1786 begonnen und 1833 vollendet wurde. Paulskirche, das ist auch und vor allem der Tagungsort des ersten gesamtdeutschen Parlaments, das heute den Namen der Kirche förmlich okkupiert. Als Goethe 1797 die noch im Bau befindliche Kirche besuchte, schien sie ihm zwar »als Gebäude nicht verwerflich, ob sie gleich im allermodernsten Sinne gebaut ist. Allein«, so sein Einwand, »da kein Platz in der Stadt weder wirklich noch denkbar ist, auf dem sie eigentlich stehen könnte und sollte, so hat man wohl den größten Fehler begangen, daß man zu einem solchen Platz eine solche Form wählte.« Wenn es auch nicht direkt diesem »Fehler« zuzuschreiben ist, daß die Paulskirche 1848 und weit darüber hinaus nationale Bedeutung gewann, ja, daß sie in Deutschland zu einem Symbol der Freiheit und der Demokratie schlechthin wurde, so gereichten ihr Form und Lage doch zumindest nicht zum Nachteil.

»Sofortige Herstellung eines deutschen Parlaments« lautete der vierte Punkt der sogenannten »Mannheimer Forderungen«, die am 27. Februar 1848 und damit nur wenige Tage nach dem revolutionären Umsturz in Paris in einer »Petition vieler Bürger und Einwohner der Stadt Mannheim« erhoben wurden und von hier als sogenannte Märzforderungen rasch Verbreitung in ganz Deutschland fanden. Als »unaufschieb­bar sowohl zur Beseitigung der nächsten inneren und äußeren Gefahren wie zur Entwicklung der Kraft und Blüte deutschen Nationallebens« wurde die Versammlung einer »in allen deutschen Landen nach der Volkszahl gewählten Nationalvertretung« von füh­ren­den Liberalen und Demokraten bezeichnet, die sich am 5. März in Heidelberg trafen, um den Zusamentritt der Nationalversammlung vorzubereiten. Es wurde ein Siebenerausschuß gebildet, der alle »frü­he­ren oder gegenwärtigen Ständemitglieder und Teilnehmer an Gesetzgebenden Versammlungen in allen deutschen Landen« sowie Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens zu einem »Vorparlament« einlud. Dieses sollte, und damit rücken wir der Paulskirche wieder ein Stück näher, in Frankfurt am Main tagen.

An erster Stelle stand folglich die Entscheidung für die Stadt Frankfurt am Main, die schon seit 1816 als Sitz des höchsten Organs des Deutschen Bundes eine Art politischer Hauptstadtfunktion innehatte. Erst in einem zweiten Schritt wurde darüber nachgedacht, welcher Raum sich für das Nationalparlament eignen würde. Der Kaisersaal des Römers, in dem sich die insgesamt 574 Mitglieder des Vorparlaments am 31. März zunächst versammelten, erwies sich jedenfalls als zu klein. Auch die Reitbahn, der einzige größere Profanbau in Frankfurt, genügte nicht. Kurze Zeit wurde gar erwogen, den katholischen Dom zu entweihen, bis man schließlich in seiner Verlegenheit an den Vorstand der lutherischen Gemeinde herantrat und um Überlassung der Paulskirche bat. »Die Kirche war groß genug, auch durch den Edelrost des Alters noch nicht geheiligt und eignete sich, als Rundbau, trotz ihrer schlechten Akustik zum Tagungsort. Der Gemeindevorstand entsprach der Bitte mit Vergnügen.« So jedenfalls ist der Entscheidungsprozeß in der offiziellen Festschrift zur »Jahrhundertfeier der ersten deutschen Nationalversammlung in der Paulskirche Frankfurt am Main« überliefert.

Die Mitglieder des Vorparlaments, die sich an dem sonnigen Märztag um 8 Uhr früh unter Glockengeläut und Kanonendonner im festlich geschmückten Kaisersaal versammelt hatten, zogen noch am gleichen Morgen in feierlichem Zug in die Paulskirche ein. »Der Schmuck der Stadt vollendete sich Donnerstag den 30.«, so beschrieb Ludwig Bamberger die festliche Stimmung in der Stadt: »Die Sorgfalt und der Wetteifer der Einwohner hatten etwas Rührendes. Vor ihren Häusern standen sie, um den eigenen Aufwand mit dem des Nachbarn vergleichend zu prüfen, ob sie nicht zurückgeblieben in der Feier des ersten deutschen Parlamentes. Da wurden schnell noch neue Guirlanden gewunden, dort noch mehr Bäume aus dem Walde herbeigeholt, hier noch neue Inschriften angebracht.«

Eine feierlichere Stimmung gab es den Quellen zufolge nur noch beim Einzug der Nationalversammlung in die Paulskirche am 18. Mai 1848, dem eigentlichen historischen Datum. Der Ablauf war in etwa derselbe: Wieder war die Stadt geschmückt, wieder schritt man vom Römer zur Paulskirche. Den Innenraum der Paulskirche beschrieb ein Mitglied der Nationalversammlung an diesem historischem Datum als einen »Tempel, dessen Mittelgrund ringsum durch Säulen abgegrenzt wird. In diesem Mittelgrunde saßen auf Kirchenbänken die ersten deutschen Volksvertreter, gegen Mittag schauend auf eine Rednerbühne in Gestalt einer Kanzel, auf eine Präsidentschaftsestrade hinter dieser Kanzel, auf rote Vorhänge mit Schwarz und Gold gesäumt und mit dem zweiköpfigen Reichsadler geschmückt hinter dieser Estrade, und auf ein romantisches Bild der Germania, hoch, hoch über dem Präsidenten, ein Bild voll strenger Unschuld, aber geringer Kraft. Hinter diesem Kern- und Mittelgrund, also hinter jenen Säulen steigt amphitheatralisch noch eine vierfache Reihe von Bänken aufwärts zu den Fenstern, ein Berg, der seine Montagnards erwartete und auf der Nordwestseite später auch gefunden hat. Jetzt strotzten diese Bergbänke von Zuschauern, welche den dicht unter ihnen sitzenden Parlamentsmitgliedern über die Köpfe, in die Karten und Taschen sahen und in die Ohren raunten wie Gefangenen des Volkes […] Hoch oben, um den Scheitel des Tempels, in gleicher Höhe mit jener Germania, läuft die Hauptgalerie, welche 1500 – 2000 Zuschauer, Zuhörer, Zusprecher trug. Es war ein gebieterischer Anblick der Volkssouveränität.«

Hat man das Bild des feierlichen Einzugs der Nationalversammlung in die Paulskirche vor Augen, so wird deutlich, daß der Paulskirche letztlich ihr größter Fehler, »daß man zu einem solchen Platz eine solche Form wählte«, am meisten zustatten kam. Die Form verlieh ihr den Charakter eines Profanbaus, die Nähe zum historischen Zentrum der Stadt vermittelte zwischen Tradition und Moderne.

Für die Dauer von etwa einem Jahr wurde die Paulskirche zum Zentrum der institutionalisierten Revolution. Mit der Wahl des Reichsverwesers Erzherzog Johann von Österreich am 29. Juni erreichte ihre Arbeit einen ersten Höhepunkt. Mit ihr wurde eine provisorische Zentralgewalt in der Nachfolge des Deutschen Bundes geschaffen. Als erstes und zugleich wichtigstes Ziel des Parlaments wurde die Ausarbeitung der Verfassung und hier zunächst des Grundrechtskatalogs angesehen. »Wir wollen jetzt aus dem herauskommen, was uns der Polizeistaat der letzten Jahrhunderte gebracht hat«, so hieß es in dem entsprechenden Beschluß der Nationalversammlung. Und weiter: »Wir wollen den Rechtsstaat auch für Deutschland begründen […]. Es soll die Bevormundung entfernt werden, die von oben her auf Deutschland lastet.« Die freie Entfaltung des Individuums war folglich das Kernziel, das hinter den intensiven Bemühungen um einen Grundrechtskatalog stand. Am 21. Dezeber 1848 konnten die Grundrechte nach 99 Sitzungen verabschiedet werden. Das »Gesetz, betreffend die Grundrechte des deutschen Volkes« garantierte den bürgerlichen Rechtsstaat nach amerikanischem und französischem Vorbild. Von nun an sollte es, so der Wille der Nationalversammlung, Rechtsgleichheit, ein einheitliches Staatsbürgerrecht und die Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz geben. Breiter Raum wurde ferner der Sicherung der Rechte des Individuums gegenüber dem Staat eingeräumt: Die Freiheit der Person wurde als unverletzlich erklärt, jedem Deutschen das Recht zugestanden, »durch Wort, Schrift, Druck und bildliche Darstellung seine Meinung frei zu äußern.« Weiterhin wurde die »volle Glaubens- und Gewissensfreiheit«, die Freiheit der Wissenschaft und der Lehre sowie das Recht zugesichert, »sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln«, ohne dafür eine besondere Erlaubnis einzuholen. Zur freien Entfaltung des Individuums sollte schließlich auch der Schutz des Eigentums beitragen.

Bis auf die Tatsache, daß die soziale Absicherung des einzelnen und damit die «soziale Frage« in den Grundrechten unberücksichtigt blieb, ist aus dem Katalog kaum ersichtlich, daß er bereits vor knapp 150 Jahren verfaßt wurde. Viele der damals gewählten Formulierungen fanden sogar im Wortlaut unverändert Eingang in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, andere wurden dem Sinn nach übernommen.

Erst in einem weiteren Schritt wurde seit Oktober 1848 der institutionelle Teil der Reichsverfassung beraten und am 27. März 1849 verabschiedet. Während ein erster Verfassungsentwurf vom Oktober 1848 noch von einer großdeutschen Lösung ausgegangen war – »Das Deutsche Reich besteht aus dem Gebiet des bisherigen Deutschen Bundes« hieß es darin –, folgte die verabschiedete Fassung der Losung: »Lieber ein kleines Deutschland als keines«. Die Reichsverfassung war im Ergebnis ein Kompromiß zwischen den Vorstellungen der bürgerlich-liberalen Kräfte und der gemäßigten Linken der Nationalversammlung: Sie sah einen Bundesstaat mit einem Zweikammersystem vor, an dessen Spitze ein erblicher Monarch stand. Zugeständnisse an die Linke waren, daß man die Befugnisse des Monarchen begrenzen und das allgemeine, gleiche Wahlrecht einführen wollte. Aus heutiger Sicht ist unbestreitbar, daß die Verfassung nicht allein im Grundrechtsteil, sondern auch als Gesamtopus richtungweisend war. Sowohl die Verfassung des Norddeutschen Bundes von 1867 als auch die Reichsverfassung von 1871 fielen deutlich hinter sie zurück.

Dennoch war die Reichsverfassung von 1849, wie sich nur zu schnell zeigen sollte, für den Augenblick eine Totgeburt. Am 28. März 1849 wählte die Nationalversammlung den König von Preußen zum »Kaiser aller Deutschen«, obwohl Friedrich Wilhelm IV. schon verschiedentlich angedeutet hatte, daß er »einen solchen imaginären Reif, aus Dreck und Letten gebacken«, nicht annehmen würde. Als die vom Präsidenten der Nationalversammlung angeführte Kaiserdeputation ihm am 3. April 1849 das Ergebnis der Wahl überbrachte, reagierte er zwar etwas höflicher, aber genauso entschieden: »Ich würde Ihr Vertrauen nicht rechtfertigen«, so erklärte er: »Ich würde dem Sinn des deutschen Volkes nicht entsprechen, Ich würde Deutschlands Einheit nicht aufrichten.« Mit den Worten »Untertanen können keine Krone vergeben«, die er in einem anderen Kreis äußerte, bekannte er sich deutlich zum Gottesgnadentum. Mit dieser Absage war letztlich nicht nur das Verfassungswerk der Paulskirche, sondern in der Folge auch die Nationalversammlung gescheitert.

Es schloß sich in der sogenannten »Reichsverfassungskampagne« der Versuch an, wenigstens dieses Hauptwerk durchzusetzen. Doch in der Paulskirche begann es zu bröckeln. »Manche Ratten verlassen jetzt das, wie sie meinen, sinkende Schiff«, schrieb Ludwig Uhland am 11. Mai 1849. An der letzten Sitzung in der Frankfurter Paulskirche, die am 30. Mai stattfand, nahmen nur noch 130 Abgeordnete teil. Diese entschieden mit knapper Mehrheit, das deutsche Parlament nach Stuttgart zu verlegen. Doch der Arbeit des »Rumpfparlaments« wurde am 18. Juni 1849 durch württembergisches Militär gewaltsam ein Ende gesetzt.

Die Paulskirche selbst war politisch tot. Ein äußeres Zeichen dafür war, daß sie am 24. Oktober 1852 wieder zum Gotteshaus wurde. In Deutschland wütete die Reaktion: Den Revolutionären von 1848/49 wurde, sofern sie nicht rechtzeitig die Flucht ins Ausland ergriffen hatten, der Prozeß gemacht. Die Farben Schwarz-Rot-Gold waren verboten, man flaggte in Schwarz-Weiß-Rot. Es wird vor diesem Hintergrund kaum verwundern, daß es zum 25jährigen Jubiläum der Eröffnung der Nationalversammlung keine offizielle Gedenkfeier gab. Allein die demokratische Linke bemühte sich darum, die Erinnerung an die Ereignisse von 1848/49 wachzuhalten, und veranstaltete am 30. März 1873 eine Gedenkveranstaltung. Für ihre Traditionspflege ist dieses Datum durchaus charakteristisch, da sie weniger an die institutionalisierte Form der Revolution in der Paulskirche als an die Straßenkämpfe anknüpfte. Dafür gibt es zahlreiche Beispiele: In Frankfurt am Main initiierten Friedrich Stoltze und Leopold Sonnemann ein Denkmal für die Freiheitskämpfer von 1848, das sie am 9. November 1872, dem Jahrestag der Erschießung Robert Blums, auf dem Hauptfriedhof enthüllten; – ein Ereignis, in dem die »Frankfurter Zeitung« ein eindeutiges Zeichen sah, »daß noch nicht alle demokratische Gesinnung ausgetilgt ist in unserer Vaterstadt, wie man es so gerne haben möchte«. Auch in Berlin war es zu Zeiten des Kaiserreichs üblich, am 18. März Kränze zu Ehren der Märzgefallenen auf ihren Gräbern in Friedrichshain niederzulegen. Diese Maßnahme blieb allerdings seitens des Staates nicht ungesühnt, wie Friedrich Prayer anläßlich der 50-Jahr-Feier öffentlich anprangerte: »Solange noch rechtens ist«, erklärte er auf der von der linksliberalen Deutschen Volkspartei organisierten Gedenkveranstaltung im Großen Saal des Zoologischen Gartens in Frankfurt, »daß am Tore des Berliner Friedhofs ein Polizeileutnant die Inschriften der Kränze für die März-Gefallenen mit der Schere zensiert, solange noch der Herr Oberpräsident den Berliner Stadtverordneten und die badische Polizei dem badischen Volke verbieten dürfen, an den Gräbern dieser Opfer oder an der Ruhestätte der standrechtlich Erschossenen einen Kranz niederzulegen, solange es nicht möglich ist, denen einen Denkstein zu setzen, deren entseelte Hüllen vor fünfzig Jahren der König von Preußen entblößten Hauptes geehrt hat – so lange sollten wir von unseren Freiheiten und unserer bürgerlichen Selbständigkeit bescheiden reden.« Immerhin gab die Stadt Frankfurt zum 50-jährigen Jubiläum einen Empfang im Kaisersaal des Römers. Das war schon mehr, als man 25 Jahre zuvor für möglich oder nötig befunden hatte. An diesem Empfang nahmen etwa 100 Personen teil, darunter der Magistrat, Stadtverordnete und der Vorstand der Paulskirche – Repräsentanten des preußischen Staates waren freilich nicht vertreten.

Eine erste offizielle Jubiläumsveranstaltung, die auch diesen Namen verdient, fand 1923 statt. Die Voraussetzung hierfür bildete der veränderte politische Rahmen, denn seit 1919 hatte Deutschland bekanntlich eine freiheitliche und demokratische Verfassung. Das Land stand nun, wenn auch alles andere als unbestritten, unter den Farben Schwarz-Rot-Gold. Der spätere erste Bundespräsident Theodor Heuß berief sich explizit auf die Ziele und Ideale der Paulskirche, als er 1919 erklärte: »Wenn wir heute staatsrechtlich neu denken sollen, so nehmen wir den Verfassungsentwurf des Jahres 1849 aus der Schublade und buchstabieren dort weiter, wo unsere Großväter aufgehört haben«. In diesem politischen Klima nahm man den 75. Jahrestag des Zusammentretens der Nationalversammlung als willkommenen Anlaß, die freiheitlichen Ideale in den Mittelpunkt einer Festveranstaltung zu stellen. An der offiziellen Paulskirchenfeier, an der nun im Gegensatz zu 1898 auch zahlreiche Vertreter des Staates teilnahmen, ergriff Reichspräsident Friedrich Ebert das Wort: Er, der schon 1898 im Reichstag daran erinnert hatte, daß es ohne die Revolution überhaupt keinen Reichstag gegeben hätte, bezeichnete die Begriffe »Einheit, Freiheit und Vaterland« als den »Leitstern, unter dem die Paulskirche wirkte« und den es zu bewahren gelte. Wie 75 Jahre zuvor bewegte sich ein feierlicher Zug vom Römer zur Paulskirche, während die Stadt in festlichem Schmuck glänzte.

Zu keiner Zeit wurde das Erbe der Paulskirche in einem solchen Maß mißachtet wie im Dritten Reich, auch wenn die Machthaber selbst dies anders sahen. Adolf Hitler besaß die Dreistigkeit, sich anläßlich des 90jährigen Jubiläums zur Paulskirche zu bekennen. Allerdings gelang ihm das nur, indem er ihre Bedeutung auf das Ziel der großdeutschen Einigung reduzierte: »Das Werk, für das vor neunzig Jahren unsere Vorfahren kämpften und bluteten«, so Hitler nach dem »Anschluß« Österreichs, »kann nunmehr als vollbracht angesehen werden. Ich bin dabei der Überzeugung und felsenfesten Zuversicht, daß dieses Werk, das neue Großdeutsche Reich, für alle Zukunft bestehen wird, denn es ist getragen vom deutschen Volke selbst und gegründet auf die unvergängliche Sehnsucht des deutschen Volkes nach einem Reich.« Das Erbe der Paulskirche war damit an seinem Tiefpunkt angelangt. Der Luftangriff vom 18. März 1944 zerstörte ein Gebäude, das seine Aura verloren hatte. Nur die Grundmauern blieben übrig.

In gewisser Weise begann mit der physischen Zerstörung der Paulskirche ihre politische Wiedergeburt. Wiederum war das äußere Zeichen ein Funktionswechsel: Fortan diente sie nämlich nicht mehr als Gotteshaus. Dies zeichnete sich schon ab, als Oberbürgermeister Walter Kolb im Januar 1947 alle deutschen Städte und Gemeinden dazu aufrief, für das »Haus aller Deutschen« zu spenden. »Für Deutschland wollen wir gemeinsam die Paulskirche wieder aufbauen, uns allen zum Trost, uns allen zur Hoffnung.« Und damit meinte Kolb nicht den Wiederaufbau einer Kirche, damit meinte er den Wiederaufbau der »Paulskirche«. Der Erfolg war groß: Mit Hilfe von Spendengeldern – im übrigen aus Ost und West – konnte der Wiederaufbau bis zum großen Jubiläumstag, dem 18. Mai 1948, nahezu fertiggestellt werden. Allein der Turm war noch eingerüstet.

Das 100jährige Jubiläum des Einzugs der Nationalversammlung stand ganz im Zeichen der Besinnung auf die demokratischen Werte. Wieder gab es Glockengeläut, wieder einen festlichen Zug vom Römer zur Paulskirche. Der Tag war so strahlend wie vor 100 Jahren. Festredner der offiziellen Gedenkveranstaltung war der Schriftsteller Fritz von Unruh, ein Emigrant, der zum ersten Mal seit 1932 wieder einen Fuß auf deutschen Boden setzte. Die Germania, das Symbol Deutschlands, »die vor einem Säkulum dort an einem orgelverdeckenden Vorhang mit Fahne und Schwert abgebildet war«, verglich Unruh in seiner Rede mit einer »all ihrer Hoheitszeichen entblößten, verarmten, zerlumpten Büßerin […] mit Totenschädeln vor den fluchzerweinten Augen«. Dennoch sah er die Chance, an den »Paulskirchen-Traum« des eigenen Lebens anzuknüpfen, und er sprach die Hoffnung aus, daß das deutsche Volk »in diesem erhabenen Moment, heute, am 18. Mai 1948« aus dem Abgrund seiner Not wieder in die Gnade finden werde. Den symbolischen Wert der Paulskirche, die nun als eine der »bedeutendsten politischen Gedenkstätten Deutschlands« gesehen wurde, suchte man dadurch zu unterstreichen, daß man sie von nun an nur für Veranstaltungen zur Verfügung stellte, die, wie es in einer städtischen Bestimmung hieß, »ihrem Grundcharakter gerecht werden«. Als solche Veranstaltungen galten die Gedenkstunden zum Tage der deutschen Einheit, die Verleihungen des Friedenspreises des deutschen Buchhandels und die Verleihungen des Goethepreises der Stadt Frankfurt.

Doch die Tradition der Paulskirche war durch die Teilung Deutschlands ein weiteres Mal gebrochen. Das Jubiläumsjahr 1973 stand ganz unter dem Stern eines deutsch-deutschen Streits um das Erbe von 1848. Im 1972 verabschiedeten »Zentralen Forschungsplan der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften der DDR bis 1975« wurde es als Aufgabe der Geschichtswissenschaft bezeichnet, nachzuweisen daß »die DDR der rechtmäßige Erbe aller revolutionären, fortschrittlichen und humanistischen Traditionen der deutschen Geschichte und vor allem der deutschen Arbeiterbewegung ist«. Plangemäß hieß es daraufhin in der 1975 erschienenen »Illustrierten Geschichte der deutschen Revolution von 1848/49«, daß sich die DDR »für jeden klar erkennbar als die wirkliche und einzige Erbin von 1848 erwies«. Gleichzeitig machte aber auch die Bundesrepublik Deutschland ihren Anspruch auf dieses Erbe geltend: Beispielsweise zog der Bundespräsident bei der Eröffnung der Erinnerungsstätte in Rastatt eine Linie vom 125. Jubiläum der Verabschiedung der Reichsverfassung von 1849 über die Weimarer Verfassung zum 25. Jahrestag der Verkündigung des Grundgesetzes und der Begründung der Bundesrepublik Deutschland. Es ist jedoch eine Tatsache, daß sich die bundesrepublikanische Geschichtswissenschaft im Gegensatz zur DDR weitgehend nicht dem Ziel verschrieb, das Erbe zu sichern. Das hat ideologische Gründe, hängt aber auch damit zusammen, daß hierzulande lange Zeit die Last der Geschichte den Blick auf die positiven Traditionen verstellte.

Die Wiedervereinigung von 1989 hat in vielerlei Hinsicht eine Zäsur gesetzt und zwar auch im Umgang mit dem Erbe der Paulskirche. Sie hat nicht nur einen deutsch-deutschen Erbschaftsstreit beendet und damit den ungebrochenen Blick auf die freiheitlichen Ideale der Revolution wiederhergestellt, sondern sie hat das deutsche Volk auch und vor allem den Zielen von 1848 ein entscheidendes Stück nähergebracht: Es ist die »Einheit in Freiheit«, die seither die Grundlage des politischen, gesellschaftlichen und individuellen Handelns in der Bundesrepublik bildet – und das ist mehr, als in den vergangenen 150 Jahren je erreicht wurde. Unter diesen Umständen kann der 18. Mai 1998, der 150. Jahrestag des Zusammentritts der Nationalversammlung, ein Tag der positiven Erinnerung, ein Tag der Rückbesinnung auf die Paulskirche werden.
Dr. Karin Schambach, Historikerin

Text aus Bildband Paulskirche, von Gerd Kehrer, 1997

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